Brüssel, 8. März 2012 – Neuansiedlung von Flüchtlingen ist dann notwendig, wenn ein Flüchtling in ein Land geflohen ist, dass ihm langfristig keinen angemessenen Schutz bieten kann, er aber auch nicht in sein Herkunftsland zurückkehren kann. Die einzige Möglichkeit ist dann, diese Menschen in ein sicheres Drittland umzusiedeln bzw. “neu” anzusiedeln. Es handelt sich in diesem Fall um von der UNHCR anerkannte Flüchtlinge, die in ihrem Heimatland der Verfolgung entkommen sind, sei es durch den Staat selbst, durch Bürgerkriegsparteien oder Milzen; aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit, ihrer Religion, ihres Geschlechts oder ihrer politischen Ansichten.
Brüssel, 1. März 2012 – Mit der Solidarität ist es in der EU nicht weit her. Das wird auch und vor allem im Asylbereich ersichtlich: Während die südlichen Länder geographisch bedingt mit einer Mehrbelastung durch Asylsuchende zu kämpfen haben, pochen die anderen Mitgliedstaaten auf Einhaltung des Dublin-II Abkommens. Demnach muss ein Asylantrag dort gestellt werden, wo zuerst EU-Boden betreten wurde. Wenn es allerdings darum geht, in welchem EU-Land die meisten positiven Asylbescheide bestellt werden, sieht das Bild wieder anders aus: Zehn EU-Staaten nehmen mehr als 90 Prozent der Asylsuchenden auf, unter ihnen Frankreich (51 600), Deutschland (48 500), Schweden (31 900), Griechenland (10 300) und Italien (10 100). Pro eine Million Einwohner berechnet, zeigt sich wiederum, dass kleinere Mitgliedstaaten wie Zypern mit 3 600 weit über dem EU-Durchschnitt von 515 Asylsuchende pro eine Million Einwohner liegen.
München, 24. Februar 2012 – Die Abschiebung von Flüchtlingen auf hoher See in ein unsicheres Herkunftsland verstößt gegen Menschenrecht, urteilte gestern der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. “Das gestrige Urteil ist nur ein Mosaikstein in einer Reihe von Urteilen, die die gegenwärtigen EU-Regelungen im Asylbereich in Frage stellen”, so Nadja Hirsch, integrationspolitische Sprecherin der FDP im EP. “Die EU basiert auf einem gemeinsamen Werte- und Rechtesystem. Im Asylbereich herrschen jedoch andere Sitten: kollektive bis willkürliche Abschiebungen ohne vorherige Prüfung im Einzelfall, katastrophale Aufenthaltsbedingungen für Asylbewerber und lange Aufnahmeverfahren. Die Europäische Kommission als Überwacherin des EU-Rechts muss endlich einschreiten!”