INI
Laut des Lisabon-Vertrages hat die Kommission als einzige EU-Institution das Initiativrecht, denn es gilt als das das Kernstück des institutionellen Gleichgewichts innerhalb der Europäischen Union. Doch tatsächlich hat auch das Europäische Parlament so einige Möglichkeiten, um die Agenda mitzubestimmen. Eine davon ist der sogenannte Eigeninitiativbericht (kurz \"INI\"), anhand dessen Abgeordnete Themen ansprechen können, die sie in ihrer Ausschussarbeit für wichtig erachten, zu denen die Kommission aber in naher Zukunft keinen Vorschlag plant. Ein INI durchläuft einen Ausschuss wie ein \"normaler\" Bericht oder eine Stellungnahme. Er wird diskutiert, abgestimmt und kommt dann ins Plenum. Wird er dort mit einfacher Mehrheit angenommen, so wird daraus eine Resolution bzw. einem Entschließungsantrag. Durch den Entschließungsantrag kann dann die Kommission aufgefordert werden, Vorschläge für Gesetzesänderungen zu machen. Oder aber die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, ihrerseits aktiv zu werden. Einen solchen Initiativbericht habe ich u.a. zur beruflichen Aus- und Weiterbildung verfasst. Der Bericht, der mit großer Mehrheit vom Plenum angenommen wurde, fordert die Mitgliedstaaten zu entsprechenden Reformen auf. Die Kommission ist aufgerufen, über die Fortschritte zu berichten.




