Brüssel, 25. Januar 2012 – Die Kommission hat heute ihre Vorschläge für eine Reform des europäischen Datenschutz vorgestellt. Eine Reform war notwendig geworden, um die 17 Jahre alten EU-Datenschutzvorschriften an die neuen Realitäten anzupassen. Die intensive Nutzung des Internets für den Austausch von Informationen, neue Wege zur Erhebung und Speicherung von Daten sowie geänderte Verhaltensweisen und Ansprüche von Nutzern waren 1995 noch nicht berücksichtigt worden. Zudem wurden die damals erlassenen Vorschriften in den EU-Mitgliedstaaten höchst unterschiedlich umgesetzt und dementsprechend durchgesetzt. Einheitliche Regelungen aber könnten laut Kommission zu Einsparungen für Unternehmen von ca. 2,3 Mrd. EUR führen.
Überblick über die wichtigsten Änderungsvorschläge
- Vereinheitlichung des EU-weit geltenden Gesamtregelwerks im Datenschutz, Abschaffung bestimmter Meldepflichten für Unternehmen.
- Mehr Verantwortung und Rechenschaftspflicht für Verarbeiter personenbezogener Daten, statt für Unternehmen.
- Verpflichtung für Unternehmen und Organisationen, Verletzungen des Datenschutzes innerhalb von 24h der Aufsichtsbehörde zu melden.
- Einrichtung der nationalen Datenschutzbehörden als alleinige Kontaktstelle, auch wenn die Daten der Bürger außerhalb der EU verarbeitet werden.
- Genehmigungen zur Datenverarbeitung müssen ausdrücklich erteilt und dürfen nicht mehr stillschweigend vorausgesetzt werden.
- Bürger haben ein Recht auf Datenportabilität, d.h. sie sollen leichter auf ihre Daten zugreifen und diese bei einem Anbieterwechsel mitnehmen können.
- Bürger haben ein “Recht auf Vergessenwerden”, d.h. sie können ihre Daten löschen lassen.
- Wenn Unternehmen, die auf dem EU-Markt aktiv sind, personenbezogene Daten außerhalb der EU bearbeitet lassen, unterliegen auch diese EU-Vorschriften.
- Die Unabhängigkeit der nationalen Datenschutzbehörden soll gestärkt werden, um die Durchsetzung der Vorschriften zu gewährleisten; sie können bspw. Geldbußen gegen Unternehmen verhängen.
- Einführung allgemeiner Grundsätze und Regeln, die beim Datenübermittlungen u.ä. im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit bei Strafsachen.
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Teil des Datenschutzpakets sind
- eine Mitteilung uber die politischen Ziele der Kommission (Der Schutz der Privatsphäre in einer vernetzten Welt Ein europäischer Datenschutzrahmen für das 21. Jahrhundert, KOM(2012) 9).
- eine Verordnung zur Festlegung eines allgemeinen Datenschutz-Rechtsrahmens der EU (VO zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung), KOM(2012) 11 / 4).
- eine Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten durch zuständige Behörden (RL zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr), KOM(2012) 10).



