Situation heute:
Das Europäische Parlament macht sich seit jeher für Menschenrechte stark. Erst 2006 wurde der Europäische Tag gegen Menschenhandel eingeführt (18. Oktober). Im April 2011 wurde dann die Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer verabschiedet. Die Richtlinie schafft einen ganzheitlichen Ansatz zur Lösung eines grenzüberschreitenden Problems: Bekämpfung des Menschenhandels, Migrationspolitik, Kinderschutz, Geschlechterfragen und Menschenrechte sollen nun Hand in Hand gehen, um der Lage Herr zu werden. Nationale Rechtsgrundlagen, Opferschutz und Prävention werden harmonisiert, um Schlupflöcher für Kriminelle zu stopfen und eine breite Aufmerksamkeit für das Thema Menschenhandel zu schaffen.
600.000 bis 800.000 Kinder, Frauen und Männer sind jedes Jahr Opfer von Menschenhandel. Schätzungen zufolge befinden sich heute alleine in Deutschland rund 30.000 Opfer dieses drittlukrativsten Verbrechens weltweit. Mit einem jährlichen Gewinn von ungefähr 32 Milliarden Dollar steht der Menschenhandel nur dem illegalen Drogen- und Waffengeschäft nach. Menschenhandel kann in den unterschiedlichsten Formen stattfinden: Aufmerksamkeit haben bisher allerdings vor allem die Prostitution und der Organhandel erhalten. Aber auch im Baugewerbe und im Bereich der Haushaltshilfe gibt es „Arbeitssklaven“. Erschreckend ist dabei, dass 70% aller gehandelten Menschen Frauen sind. Davon sind wiederum 50% Kinder.
Bisher war die mangelnde Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und die lückenhafte nationale Gesetzgebung ein Grund, warum Menschenhandel nur unzureichend verfolgt und bestraft wurde. Auch lag der Fokus zu stark auf Drittstaatsangehörigen. Heute ist jedoch klar, dass die Mehrheit der gehandelten Menschen in der EU auch EU-Bürger ist.
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“Open your Eyes”
Die ”Open your eyes!” Kampagne wurde im Rahmen des MIRROR Projekts initiiert. Sie zielt darauf ab, die Gesellschaft für das Problem des Menschenhandels zu sensibilisieren, denn diese Form der Ausbeutung findet direkt vor unseren Augen statt: im Bausektor, Hausdienstleistungen, im Textilbereich, Gaststättengewerbe, Landwirtschaft, Fischerei, etc. Die Kampagne besteht aus 6 kurzen Spots, die eine Alltagssituation beschreiben, die jedem von uns widerfahren könnte. Das Material wurde entwickelt durch das Projekt MIRROR (koordiniert von der NGO Accem (Madrid) und ko-finanziert durch das EU ISEC Programm.
Die Videos können Sie auf youtube ansehen.
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Erfolge:
Als Mitglied des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres habe ich für die liberale Fraktion diese Richtlinie mitgestaltet. Ich habe mich dabei vor allem für folgende Punkte stark gemacht:
- Einsetzung eines EU-Koordinators für die Bekämpfung des Menschenhandels. Organisierte Kriminalität kennt keine Staatsgrenzen. Es ist daher wichtig, dass die Maßnahmen der 27 EU-Staaten wirksam verknüpft werden.
- Entkriminalisierung der Opfer. Wer als Opfer von Menschenhandel zum Begehen von Straftaten gezwungen wurde, darf nicht als Täter behandelt werden. Opfer, die Strafverfolgung fürchten müssen, kooperieren nur selten mit den Behörden.
- Erhöhung des Strafmaßes für Menschenhandel europaweit auf mindestens 5 Jahre, in schweren Fällen auf mindestens 10 Jahre. Sind Kinder Opfer von Menschenhandel, so liegt automatisch ein schwerer Fall vor.
- Sensibilisierung für Menschenhandel im Alltag. In Deutschland ist z.B. im Baugewerbe
eine Vielzahl von Opfern zu finden – europaweit müssen rund 250.000 gegen ihren Willen arbeiten.
Forderung für die Zukunft: Stresstest gegen Menschenhandel
Warum reden wir nur von Stresstests für Banken? Jedes Jahr sind 600.000 bis 800.000 Kinder, Frauen und Männer Opfer von Menschenhandel. Wäre es da nicht an der Zeit über einen Stresstest gegen Menschenhandel, also einen Anti-Trafficking Stress Test (ATST), nachzudenken?
Der ATST würde Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des Menschenhandels in die Pflicht nehmen und könnte neben der kürzlich verabschiedeten Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer eine Basis für gemeinschaftliches Handeln legen.
Die neu ernannte EU-Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels würde den ATST durchführen und könnte so überprüfen, ob die Mitgliedsstaaten genug für die Umsetzung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und den Schutz der Opfer tun. Es würde sichergestellt, dass ausreichend Personal und finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um diesem Verbrechen zu begegnen.
Zudem schafft ein europäischer ATST Transparenz. Dabei geht es nicht darum einzelne Mitgliedstaaten bloßzustellen. Kommen Mängel oder Defizite in einem Mitgliedstaat zum Vorschein, so können internationale Organisationen und die EU dabei helfen diese zu beheben. Denn in einem Europa ohne Grenzen und mit einem gemeinsamen Markt, ist auch die Bekämpfung des Menschenhandels ein gemeinsames Problem.


