1.Situation heute
Derzeit gilt in der gesamten EU die sogenannte Mutterschutzrichtlinie” (92/85/EWG). Neben der Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes für werdende Mütter betrifft diese auch den Mutterschaftsurlaub und die Diskriminierung am Arbeitsplatz ab. Bisher haben Mütter Anrecht auf 14 Wochen garantierten Mutterschutz. Dies ist ein Mindestmaß, was für die gesamte EU gilt. Mitgliedstaaten steht es frei, darüber hinaus zu gehen. In Deutschland gelten 14 Wochen, in der Slowakei aber zum Beispiel 28 Wochen.
2008 veröffentlichte die Kommission einen Vorschlag zur Revision der Mutterschutzrichtlinie, die unter anderem eine Anhebung des Mutterschaftsurlaubs auf 18 Wochen vorsieht.
2. Stand der Verhandlungen
Bereits im Dezember 2010 hatte der Rat den Forderungen des EP nach 20 Wochen Mutterschutz bei Vollbezahlung eine Absage erteilt, gegen die sich die ALDE klar widersetzt hatte. Dies haben nun die europäischen Arbeits- und Sozialminister im Juni 2011 bestätigt und die Reform der Richtlinie vorerst auf Eis gelegt.
Vorgeschichte: Der federführende Ausschuss ist EMPL, die Berichterstatterin Rovana Plumb, eine Rumänin, die der S&D Fraktion angehört. Bereits im Januar sprach sich der Ausschuss für eine Anhebung auf 18 Wochen aus. Der meinungsgebende Frauenausschuss sprach sich allerdings für 20 Wochen aus. Die Abstimmung im Plenum wurde immer wieder verzögert, bis sich die Abgeordneten im Oktober 2010 gegen die Stimmen der FDP für eine Ausweitung des Mutterschutzes auf 20 Wochen bei Vollbezahlung aussprachen. Dem erteilte bereits im Dezember der Rat eine klare Absage und holte die Abgeordneten dadurch wieder auf den Boden der Tatsachen zurück.
3. Forderungen
Dauer des Mutterschutzes 18 Wochen: Die Anhebung des Mutterschutzes von derzeit 14 auf 18 Wochen ist ein Kompromiss, der den Bedürfnissen von Müttern und Arbeitgebern gerecht wird. Weitergehende Forderungen sind nicht umsetzbar.
100% Lohnfortzahlung: Wichtiger als eine weitere Ausdehnung des Mutterschutzes ist, dass EU-weit alle Frauen während dieser Zeit 100 Prozent ihres letzten Gehaltes erhalten. Dafür soll das 67/33 Modell herangezogen werden (siehe unten).
Anrechnung von Krankheitstagen: Die Nichtanrechnungsregelung, nach der krankheitsbedingte Fehlzeiten bis 4 Wochen vor der Entbindung keine Auswirkung auf die Dauer des Mutterschaftsurlaubs haben, soll beibehalten werden.
Kündigungsschutz: ein verstärkter Schutz soll 6 Monate nach der Geburt gelten.
Ablehnung der Beweislastumkehr: Die Kommission hatte vorgeschlagen, dass ein beklagter Arbeitgeber beweisen muss, dass die Rechte der Arbeitnehmerin nicht verletzt wurden.
67/33 Modell
Klar ist, dass Mütter während des Mutterschutzes weiterhin 100% Lohnfortzahlung haben sollen. Wie die Mitgliedstaaten dies regeln, soll weiterhin ihnen überlassen bleiben. Für Deutschland wäre das 67/33 Modell ideal. Derzeit ist es verpflichtend, dass Mütter 6 Wochen vor und 8 nach der Geburt in den Mutterschutz gehen. Der Arbeitgeber zahlt während der 14 Wochen 100% des Gehalts an die Mutter. Das entspricht 3,5 Monatsgehältern. Unter dem 67/33 Modell wären zwei Möglichkeiten denkbar:
Version 1: 12 Wochen vor und 6 Wochen nach der Geburt des Kindes sind Mütter verpflichtet, in den Mutterschutz zu gehen. In den ersten 12 Wochen würde der Arbeitgeber zu 100% das Monatsgehalt an die Mutter auszahlen. Die restlichen 6 Wochen wären zu 33% vom Arbeitgeber und zu 67% durch das Elterngeld zu entrichten. Obwohl also durch die Anhebung des Mutterschutzes auf 18 Wochen 4,5 Monatsgehälter anfallen, hätte der Arbeitgeber nur 3,5 an die Mutter zu zahlen. Gegenüber den jetzt geltenden 14 Wochen Mutterschutz, hätte er also keine Mehrbelastung.
Version 2: 6 Wochen vor und 12 Wochen nach der Geburt sind verpflichtend. Die ersten 6 Wochen, also 1,5 Monatsgehälter sind zu 100% vom Arbeitgeber zu entrichten. Die übrigen 12 Wochen, also 3 Monatsgehälter, wieder zu 67% durch das Elterngeld und zu 33% durch den Arbeitgeber zu übernehmen. Der Arbeitgeber hätte also insgesamt 2,5 Monatsgehälter zu zahlen. Das heißt, er wäre trotz Ausdehnung der Mutterschutzzeit weniger belastet.
Graphische Darstellung: Mutterschutzmodell
4. Dokumente
Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (KOM_2008_637)





