Die Mitgliedstaaten der EU gehen bis heute sehr unterschiedlich mit der Migration um. Allgemein kann die EU jedoch als relativ restriktiv hinsichtlich der Zuwanderung von außerhalb der EU angesehen werden. Dennoch bleibt die EU auch weiterhin sowohl für legale als auch für illegale Einwanderer interessant.
Legale Einwanderung
Aufgrund des demographischen Wandels altert die Bevölkerung in der EU. Daher kommt es schon heute zu einem Mangel an Fachkräften. Die EU braucht daher eine gesteuerte Zuwanderung, um ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihre sozialen Systeme aufrechterhalten zu können.
Illegale Einwanderung
Schmuggel, Menschenhandel, Drogenhandel, organisiertes Verbrechen – dies alles müssen wir mit der illegalen Zuwanderung verbinden. Die Mitgliedstaaten haben erkannt, dass man auf diesem Gebiet gemeinsame Lösungen finden muss. Verstärkte Kontrollen der Außengrenzen, Hilfe vor Ort in den Zuwanderungsländern – all das sind Maßnahmen, die auf europäischer Ebene koordiniert werden bzw. noch besser abgestimmt werden könnten.
Rolle der EU
Die Gesetzgebung ist bereits in folgenden Gebieten vereinheitlicht worden:
- Richtlinie zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatenangehöriger (2008/115/EG)
- Richtlinie betreffend das Recht auf Familienzusammenführung (2003/86/EG)
- Richtlinie betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (2003/109/EG)
- Richtlinien über Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zwecke des Studiums (2004/114/EG) oderder wissenschaftlichen Forschung (2005/71/EG)
Darüber hinausgehend kann man allerdings nicht von einer gemeinsamen Migrationspolitik sprechen.
Neueste Entwicklungen
Am 4. Mai 2011 legte die Kommission eine Mitteilung (2011/248) über die bessere Steuerung der Migration vor. Darin enhalten sind Initiativen, die auf die folgenden Aspekte eingehen:
- Vollendung des gemeinsamen europäischen Asylsystems bis 2012
- Strengere Grenzkontrollen und Schengen-Governance
- Gezieltere Lenkung der legalen Migration (zur Deckung des Arbeitskräfte- und Qualifikationsmangels)
- Integration und Mobilität
Am 24. Juni 2011 beschäftigte sich der Europäische Rat u.a. mit dem Thema Migration. Darin unterstrich er die Bedeutung der Freizügigkeit der Menschen in der EU, da diese eine der “konkretesten und größten Errungenschaften der europäischen Integration” sowie eine “Grundfreiheit” darstelle (Schlussfolgerungen des Rates, 23./24. Juni 2011, Ziffer 20). Das Schengen-Abkommen dürfe daher nicht aufgeweicht werden. Dennoch wurde die Kommission aufgefordert, bis September einen Vorschlag auszuarbeiten, wie ein Mechanismus aussehen könne, der die temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen “unter außergewöhnlichen Umständen” und “in wahrhaft kritischen Situationen” möglich machen soll.
Am 16. September 2011 stellte die Kommission dann ihre neuen Vorschläge vor, wie sie sich Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums vorstellt. Grenzkontrollen, die länger als fünf Tage andauern, sollen demzufolge in Zukunft nicht mehr ohne vorherige Zustimmung der Europäischen Kommission und des Rates möglich sein. In akuten Gefahrensituationen sollen Mitgliedstaaten aber weiterhin Grenzkontrollen bis fünf Tage einführen können. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Kommission ein Veto-Recht bzw. Entscheidungshoheit über die Einführung von Grenzkontrollen erlangen würde. Bei kurzfristig eingeführten Grenzkontrollen bleibt die Souveränität der Mitgliedstaaten vollständig gewahrt. Die Verlagerung der Entscheidung über längerfristige Grenzkontrollen auf die EU-Ebene schützt den Schengenraum und damit die Reisefreiheit, indem es die Abhängigkeit von politischer Launenhaftigkeit in einzelnen Mitgliedstaaten reduziert. Von nun an müssen Mitgliedstaaten, die längerfristige Grenzkontrollen einführen wollen und damit die Reisefreiheit der Bürger beschneiden, andere Regierungen von deren Sinn und Notwendigkeit überzeugen, da sie eine qualifizierte Mehrheit im Rat brauchen.
Am 18. November 2011 stellte die Europäische Kommission in Brüssel ihren Vorschlag für einen Gesamtansatz für Migration und Mobilität vor. Ziel ist eine Verbesserung der Mobilität von Drittstaatsangehörigen. Demnach sollen Tunesien, Marokko und Ägypten sogenannte Mobilitätspartnerschaften angeboten werden. Durch Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen sollen sie sowohl die Steuerung der legalen Migration erleichtern als auch die irreguläre Migration eindämmen. Mit anderen Ländern kann die EU Gemeinsame Agenden für Migration und Mobilität verhandeln, um die Zusammenarbeit zu stärken. Neben der legalen Migration, der irregulären Migration und dem Feld Migration und Entwicklung wird so die externe Dimension der Asylpolitik als neue vierte Säule des Gesamtansatzes etabliert. Gleichzeitig präsentierte die Kommission das neue EU-Zuwanderunsportal. Auf der Webseite können sich potentielle Studenten, Arbeiter oder Forscher aus Drittstaaten über administrative Voraussetzungen und praktische Schritte informieren. Um Arbeitskräfte aus dem Ausland auf die Arbeitsmarktsituation in der EU vorzubereiten, will die Kommission zudem Migrations- und Ressourcenzentren in den Partnerländern einrichten.


