Kinderpornographie

Die Situation heute:

Die sexuelle Ausbeutung und die Kinderpornographie werden schon heute EU-weit bekämpft (s.u. Rahmenbeschluss des Rates). Allerdings stellte die Kommission fest, dass dabei nicht auf neue Formen des Missbrauchs eingegangen wird, die sich beispielsweise durch die vereinfachte Herstellung und Verbreitung solcher Materialien aber auch die Kontaktaufnahme zu Kindern (Stichwort: “Grooming”) über das Internet ergeben haben. Auch ist es derzeit nicht möglich, Straftäter über nationale Grenzen hinweg zu verfolgen, z.B. im Falle von Kinder-Sex-Tourismus. Auch im Rahmen des Opferschutzes sind keine Maßnahmen vorgesehen. Daher wird vorgeschlagen, den geltenden Rahmenbeschluss durch eine neue Richtlinie zu ersetzen.

Stand der Diskussion in den EU-Institutionen:

Ende Oktober wurde in mit dem Rat ausgehandelter Kompromissvorschlag in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments verabschiedet. Die Verhandlungen in den Institutionen sind damit abgeschlossen. Das Europäische Parlament konnte verpflichtende EU-weite Internetsperren erfolgreich verhindern. In Zukunft sind die Mitgliedstaaten allerdings verpflichtet, Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu löschen – weitergehende Maßnahmen liegen in der Verantwortung der Mitgliedstaaten.

Im CULT-Ausschuss war ich Schattenberichterstatterin zu diesem Thema und formulierte die Stellungnahme des Ausschusses zum Bericht aus.  Zusammen mit meinem Kollegen Alexander Alvaro verfolgte ich das Thema weiterhin im federführenden LIBE-Ausschuss mit. Die Verhandlungen mit dem Rat gestalteten sich schwierig, so dass sie im Trilog, zusammen mit Rat und Kommissionen, weitergeführt werden mussten. Dort konnte im Juli 2011 ein Kompromiss gefunden werden. Dieser wurde am 12. Juli 2011 im LIBE-Ausschuss angenommen und am 27. Oktober 2011 vom Plenum verabschiedet. Auch der Rat hat dem inzwischen zugestimmt. 

Inhalte des Kommissionsvorschlags:

Der Vorschlag der Kommission sieht vor, in folgenden Gebieten verstärkt vorzugehen:

  • Strafrecht: Europäisch abgestimmte Erhöhung des Strafmaßes (bzw. Einführung eines Mindeststrafmaßes), um zu vermeiden, dass sich Straftäter für ihre Taten diejenigen Länder aussuchen, in denen am wenigsten geahndet wird.  
  • Berücksichtigung von Entwicklungen im IT-Bereich: Neue Formen des Missbrauchs wie „Grooming“ und eine vereinfachte Herstellung und Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten.
  • Ermittlungsverfahren: Ermittlungen könnten auch dann eingeleitet werden, wenn das Opfer nicht darüber berichtet hat.
  • Sextourismus: „Sextouristen”, die auf ihren Auslandsreisen Kinder missbrauchen, sind EU-weit für diese Straftaten zu verfolgen.
  • Opferschutz: z.B. sollen Kinder vor weiteren Traumata geschützt werden; auch soll ihnen unentgeltlich ein Rechtsanwalt zur Verfügung gestellt werden.
  • Prävention: Rückfallverhinderungsprogramme, EU-weites Verbot der Ausübung von Tätigkeiten mit Kontakt zu Kindern; Löschen und Sperren von kinderpornographischen Inhalten im Internet.

 

Position des Europäischen Parlaments:

Insbesondere die Diskussion um das Löschen und Sperren hatte für heftige Diskussionen gesorgt. Die Kommission hatte vorgeschlagen, kinderpornographische Inhalte vorrangig zu sperren, anstatt diese Inhalte im Sinne des Opferschutzes endgültig zu löschen. Dieser Position folgte nach einiger Zeit auch der Rat. Die Gefahr bestand, dass EU-weit eine verpflichtende Sperrinfrastruktur aufgebaut würde, was verhindert hätte, dass Inhalte konsequent entfernt werden – die einzige Möglichkeit, um zu vermeiden, dass sie an anderer Stelle wieder auftauchen, bzw. dass die Sperren umgangen werden. Nach zähen Verhandlungen konnte das Europäische Parlament durchsetzen, dass solche Sperren ausschließlich als optionales Instrument angewendet werden und dass dem Löschen dieser Inhalte – auch außerhalb der EU, durch internationale Kooperation – Vorrang eingeräumt wird.

Dokumente:

  • Abgestimmter Bericht des Europäischen Parlaments
  • Stellungnahme des CULT-Ausschusses, Schattenberichterstatterin: Nadja Hirsch
  • Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie (KOM(2010)94)
  • Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie gedient hat (2004/68/JI).